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Nachdem Sie einen Erstkontakt mit uns aufgenommen haben, besprechen wir den voraussichtlichen Zeitbedarf mit Ihnen. Auftraggeber
der öffentlichen Hand und andere Institutionen erhalten von uns vor unserer Beauftragung bei Bedarf eine detaillierte Kostenermittlung bzw. das Angebot einer Leistungs-vereinbarung mit Fallpauschalen für ihre wirtschaftlichen Abteilungen.
Die Honorarsätze sind differenziert für
Einzelgespräche
Paar- oder Familiengespräche
Supervision
Referententätigkeit, Fortbildungsangebote
von uns kalkuliert und werden mit Ihnen vorab vereinbart. Die Beträge werden bei privater Beauftragung jeweils pro Sitzung berechnet. Somit bleiben sie,
auch wegen der häufig nicht hohen Anzahl der zu vereinbarenden Termine,
überschaubar.
Die Kosten einer Sitzung ergeben sich dann aus der tatsächlichen Dauer (häufig 1 - 2 Stunden).
Analog werden telefonische Gespräche im Beratungsprozess berechnet.
Preisvergünstigungen für Kinder, Jugendliche oder in sozialen Härtefällen sind möglich. Eventuell haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme
durch ihr örtliches Jugendamt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in Deutschland in der Regel nicht gegeben.
In den Fällen privater Beauftragung gibt es jedoch auch Vorteile:
Wir sind in Zusammenarbeit mit Ihnen frei in der Gestaltung der Sitzungen und in der Bemessung der Anzahl der Termine.
Sie sind keiner dritten Seite Rechenschaft schuldig, es werden keine Berichte erstellt und weitergegeben
(außer auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und nach Beauftragung hierzu durch Sie).
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